heute geht es mal wieder um ein bisschen rechtliches Zeug fΓΌr deine Website. Das hatten wir ja schon lange nicht mehr 😂
Ich selbst darf dich natΓΌrlich nicht beraten, aber mir ist eine Nachricht durch die Timeline gelaufen,
die ich gern mit dir teilen mΓΆchte. Es geht um die Online Streitbelegung, wenn du Waren oder Dienstleitungen ΓΌber deine Website verkaufst.
Auch wenn du nur an Unternehmen verkaufst, weiΓt du nicht, ob nicht doch eine Privatperson dein Angebot in Anspruch nimmt und dann greift diese Online Streitbelegung. Also lies dir den Beitrag von Sabine Keese-Haufs durch und kontrolliere deine Website, ob du den Passus schon in deinem Impressum stehen oder ob du den richtigen Link hast.
(Der Beitrag auf Facebook ist ΓΆffentlich und sollte auch fΓΌr nicht Facebookmitglieder zu lesen sein.)
Bleib gesund, deine Kerstin
Post Scriptum:
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